WIR WARNEN VOR DEM WOLF IM SCHAFSPELZ
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Hier ein Kommentar zu diesem Thema
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Gleichheit vor dem Gesetz
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Gerechtigkeit (lateinisch: iustitia) ist einer der Grundbegriffe der Ethik - der Lehre des (guten) menschlichen Handelns. Der Begriff der Gerechtigkeit bezeichnet den fairen Ausgleich von Interessen bzw. die faire Verteilung von Gütern oder Chancen zwischen beteiligten Personen oder Gruppen. Gerechtigkeit ist Ziel von Rechtsprechung und anerkannte Norm menschlichen Zusammenlebens.
Die ursprüngliche Bedeutung des Adjektivs "gerecht" ist "angemessen,
richtig". Ungerechtigkeit ist ein Verstoß gegen die Gerechtigkeit.
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Die
Justitia-Vision-Deutschland-Regel Die wichtigste praktische Anwendung der Idee der Gerechtigkeit findet sich auf dem Gebiet der Rechtsprechung. Dabei ist die Gleichheit vor dem Gesetz
eine der entscheidenden Grundlagen des juristischen Bemühens um die
Gerechtigkeit. In den meisten Verfassungen wird diese als Grundlage des
Rechtsstaates eingefordert: "Das Deutsche Volk bekennt sich darum
zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage
jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in
der Welt." (Artikel 1, Grundgesetz der BRD)
Die Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 formuliert: "Alle
Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. [...] Jeder
Mensch hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und
Freiheiten ohne irgendeine Unterscheidung, wie etwa nach Rasse, Farbe,
Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung,
nationaler oder sozialer Herkunft, nach Eigentum, Geburt oder sonstigen
Umständen."
Die soziale Funktion von Gerechtigkeit besteht darin, innerhalb
menschlicher Beziehungen Werturteile über Verteilungen bzw. Zuteilungen
zu ermöglichen. Der Begriff der Gerechtigkeit dient als Ziel von
Argumentationen. Maßstab für die angestrebte Gerechtigkeit kann sein,
was jemand benötigt, worauf er ein Recht zu haben meint, oder was er verdient habe.
Es gibt verschiedene Kriterien, nach denen das Maß der Gerechtigkeit beurteilt werden kann. Man unterscheidet:
- Bedürfnisprinzip (den - verschiedenen/verschieden großen - Bedürfnissen gerecht werden)
- Vertragsprinzip (dem Vereinbarten gerecht werden)
- Leistungsprinzip (wer viel für die Gemeinschaft leistet, dem steht auch mehr zu)
- Gleichheitsprinzip (jeder bekommt das Gleiche)
- Gleichberechtigungsprinzip (Ausgleich/Angleichung von Rechten und Chancen - z.B. zwischen Mann und Frau)
- Autoritäres Machtprinzip
vorangehender Text wurde mit freundlicher Duldung entnommen von wikipedia
Meine
Auftragserteilung an Justitia-Vision-Deutschland
beruht auf den Kriterien und
Prinzipien dieser Seite sowie
auf der Wahrheit meines Vorbringens auf
Recht und Würde.
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